Zweifelsfrei · Funk.net · 29.06.2022 17:00
Die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch, dem sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, wurde beschlossen. Denn zuvor machten sich Ärzte und Ärztinnen strafbar, wenn sie öffentlich auf ihrer Website Informationen über Ablauf und Methoden angegeben haben.... Sender: Funk.net Nur als Stream verfügbar, Herunterladen nicht möglich. Beim Sender: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2Z1bmsubmV0LzEyMjYzL3ZpZGVvLzE4MDc4NDM
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